TERMS AND CONDITIONS
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Gelato Angel“
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1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich “Gelato Angel” der Firma KMOL GmbH, Bergstrasse 60, 8706 Meilen, (nachfolgend „Firma“). Die Firma bezweckt den Betrieb von Imbisswägen und Gastronomiebetrieben sowie die Erbringung von zugehörigen Dienstleistungen und ist Eigentümerin und Betreiberin der Webseite gelatoangel.com.
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Diese AGB gelten für alle per Email, Telefon, Fax, Briefpost oder über die Webseite gelatoangel.com getätigten Bestellungen und abgeschlossenen Verträge (nachfolgend „Bestellung“ genannt). Vertragspartner ist die Firma KMOL GmbH.
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Die Firma behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann.
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2. Angebot
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Das Angebot richtet sich an natürliche Kundschaft mit Wohnsitz resp. juristische Kundschaft mit Sitz in der Schweiz. Lieferungen und die Erbringung von Dienstleistungen durch die Firma erfolgen nur an Adressen in der Schweiz.
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Das Angebot gilt, solange es auf der Webseite gelatoangel.com ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Die in Werbung, Prospekten, auf der Webseite gelatoangel.com usw. gezeigten Abbildungen sowie sämtliche Angaben zu den Produkten (Zutatenliste, Nährwertangaben, Food Facts, Allergiehinweise, etc.) dienen der Illustration und sind unverbindlich.
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3. Preis
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Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und, wenn anwendbar, inkl. vorgezogener Recyclinggebühr ("vRG"). Die Preisangaben auf gelatoangel.com sind unverbindlich und können von der Firma jederzeit angepasst werden.
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Bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Lieferung, Kühltaschen, Tiefkühlboxen usw. werden auf der Rechnung separat aufgeführt.
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4. Bestellung
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Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf gelatoangel.com ist kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern ein unverbindlicher online-Katalog bzw. eine unverbindliche Aufforderung an die Kundschaft, das Produkt oder die Dienstleistung zu bestellen.
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Eine Bestellung gilt als Angebot an die Firma zum Abschluss eines Vertrages. Die Firma ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen abzulehnen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere erfolgt keine Nachsendung der nicht lieferbaren Produkte.
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5. Vertragsabschluss
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Ein Vertrag über die Lieferungen und Leistungen von der Firma kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung seitens der Firma (und falls eine Akontozahlung vereinbart wurde, erst nach Zahlungseingang der vereinbarten Akontozahlung auf dem Konto der Firma) zustande. Der Kunde ist gehalten, bei der Bestellungsabgabe eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Solange der Kunde keine Auftragsbestätigung an diese E-Mail-Adresse erhalten hat, kommt kein Vertrag zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. In Fällen von offensichtlichen Schreib- und Rechnungsfehlern ist die Firma zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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6. Annullierung
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Storniert der Kunde einen von der Firma schriftlich bestätigten Auftrag, werden dem Kunden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
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Bis 15 Tage vor dem Anlass: Verrechnung der bis dahin aufgelaufenen Kosten
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14-8 Tage vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Leistungen
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0-7 Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen
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7. Lieferung
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Lieferkosten
Es gelten die auf gelatoangel.com kommunizierten Lieferkosten.
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Einhaltung der Kühlkette
Die Firma verpflichtet sich zur Einhaltung der Kühlkette bis zur Lieferung der Bestellung an die Lieferadresse. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Lieferung geht die Verantwortung für die Einhaltung der Kühlkette vollumfänglich auf die Kundschaft über.
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Eine Ablehnung oder Minderung des Rechnungsbetrages, insbesondere bei verkehrsbedingten Verspätungen (Stau, Unfälle usw.), ist nicht statthaft. Die Firma wird diesfalls versuchen, den Kunden rechtzeitig über die Verspätung zu informieren. Die Bestellung bleibt gesamthaft gültig.
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8. Mängelrüge
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Werden Produkte mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat die Kundschaft diese, unbeschadet ihrer Mängelrechte, sofort beim Lieferboten zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Die Kundschaft ist verpflichtet, sich eine Schadenbestätigungsmeldung des Lieferboten aushändigen zu lassen. Alle Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich der Firma zu melden.
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Weiter obliegt es der Kundschaft, die bestellten Produkte sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und korrekt (insbesondere gekühlt resp. tiefgekühlt) zu lagern. Für allfällige Mängel oder Abweichungen von der Bestellung muss der Kundendienst von gelatoangel.com unmittelbar nach dem Eintreffen der Lieferung entweder per Telefon über die Nummer +41 (0) 78 803 6999 oder per E-Mail info@gelatoangel.com benachrichtigt werden. Danach können nur noch versteckte Mängel geltend gemacht werden, welche sofort nach Entdeckung dem Kundendienst von gelatoanagel.com gemeldet werden müssen. Die Firma behält sich das Recht vor, einen Beweis des Mangels zu verlangen.
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Der Firma ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen. Beanstandungen durch Dritte sind ungültig. Vom Kunden zu vertretende verspätete Abnahme der Waren berechtigt nur zu solchen Beanstandungen, die nachweislich nicht auf Grund der verspäteten Abnahme entstanden sind. Lebensmittel sind vom Umtauschrecht ausgenommen und können nicht zurückgegeben werden.
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9. Gewährleistung
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Für Qualität und Haltbarkeit der Produkte gewährleistet die Firma unter den folgenden Bedingungen: Tiefkühlprodukte sind sachgemäss zu behandeln und bei einer ununterbrochenen Temperatur von mindestens -18° Celsius zu lagern. Sofern die Einhaltung dieser Lagerungsbedingungen durch die Kundschaft nachgewiesen wird, übernimmt die Firma bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums, maximal jedoch 2 Jahre ab Lieferung, die Gewährleistung für Mängelfreiheit der bestellten Produkte. Für Produkte ohne Haltbarkeitsdatum gilt die gesetzliche Regelung von 2 Jahren ab Lieferung.
Die Firma kann die Gewährleistung wahlweise durch teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt, Gutschrift bis maximal des Verkaufspreises im Zeitpunkt der Bestellung, oder Minderung erbringen.
Ein generelles Rückgaberecht von mängelfreien und korrekt gelieferten Produkten besteht nicht. Die Gewährleistung wird explizit ausgeschlossen für Produkte deren intrinsische Qualität (z. B. geschmackliche Qualität) nicht den Ansprüchen der Kundschaft entspricht, für Produkte, die aufgrund unsachgemässer Behandlung oder Unterbrechung der Kühlkette durch die Kundschaft verdorben sind, sowie aus Versehen bestellte Produkte.
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10. Haftung
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Tiefkühl- und Glaceprodukte müssen ohne Unterbruch bei maximal -18° Celsius gelagert werden. Einmal aufgetaut, dürfen sie nicht wieder tiefgekühlt werden. Für allfällige Schäden, die infolge Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, kann die Firma nicht haftbar gemacht werden.
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Die Haftung der Firma ist in jedem Fall auf den Gesamtwert der Lieferung beschränkt. Es wird keine Haftung für die ästhetische oder kulinarische Gefälligkeit der Produkte oder Leistungen der Firma, sowie für eine ausreichende Sättigung des Kunden, respektive dessen Gäste oder Kunden übernommen. Bei Ausfall der vereinbarten Leistung der Firma, werden ausschliesslich die angemessenen Mehrkosten für einen unserer Leistung entsprechenden Ersatz übernommen. Eine weitergehende Haftung für das Gelingen des Kundenevents oder ähnlichem wird abgelehnt.
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Bei unvorhersehbarer Unmöglichkeit der Leistung aus Gründen, die nicht die Firma zu vertreten hat, kann die Firma jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
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Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Epidemien, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
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Geht die bestellte Leistung während des Transport oder des Aufbaus vor Ort unter, wird keine Haftung übernommen, sofern die Ursache des Untergangs ausserhalb der zumutbaren Kontrolle oder des Einflusses der anwesenden Mitarbeiter der Firma lag. Betrifft der Untergang oder eine Fehlmenge weniger als 10% des Gesamtauftragswertes oder nur ein einzelnes Produkt, so kann dies auf Verlangen des Kunden von der Rechnung abgezogen werden. Eine Nachlieferung gilt als neue Bestellung. Fehlerhafte, fehlende oder Untergegangene Objekte, welche dem Kunden als Bestanteil der Lieferung vermietet werden, hat der Kunde zum jeweiligen Mankopreis vollumfänglich zu erstatten. Hierfür wird dem Kunden eine Nachrechnung gestellt.
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Die Firma übernimmt keinerlei Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände Dritter. Das Mietmaterial (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche, Equipment, Glacevelo, etc.), das nicht vollständig und nicht unbeschädigt zurückgegeben wird, gehen zu Lasten des Kunden und werden diesem zum Neuwert in Rechnung gestellt. Zusätzliche Kosten durch Diebstähle oder Beschädigungen am Mietmaterial durch den Kunden selbst oder durch Dritte verursacht, sind vom Kunden zu übernehmen.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten, seine Gäste und Veranstaltungsteilnehmer fahrlässig oder absichtlich verursacht werden. Der Kunde stellt die Firma von sämtlichen zivil- und öffentlichrechtlichen Ansprüchen welche von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmern, Gästen oder Mitarbeitern und Vertragspartnern des Kunden) gegen die Firma aufgrund der Veranstaltung erhoben werden, vollumfänglich frei und übernimmt sämtliche Kosten, inklusive allfälliger Rechtsbeistands- und Gerichtskosten, sowie allfällige Entschädigungszahlungen oder Bussen.
Der Mieter sorgt für eine freie und ebenerdige direkte Zufahrt zum Aufstellort. Sollte dies nicht möglich sein, so hat der Mieter dies im vornherein der ADW mitzuteilen um eine geeignete Lösung im Vorfeld zu finden. Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund hat der Mieter für die allfälligen behördlichen Bewilligungen zu sorgen! Fällt der Anlass infolge Bruch, fehlender Bewilligungen, Verlust oder Höherer Gewalt aus, kann die Firma nicht haftbar gemacht werden.
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11. Zahlungsvarianten
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Rechnungen der Firma an den Kunden sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum mittels Banküberweisung zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wurde die Rechnung nach der ersten Zahlungserinnerung nicht beglichen, können pro weitere Erinnerung/Mahnung jeweils Fr. 50.- zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum wird zusätzlich ein Verzugszins von 8% in Rechnung gestellt. Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung oder die Lieferung des Produkts zu verweigern.
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Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
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Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
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Besondere Zahlungsregelungen für Anlässe (Catering)
Die Firma erhebt eine Akontozahlung vor Durchführung des Anlasses. Diese Akontozahlung beträgt im Normalfall 50% des vereinbarten Gesamtbetrags und ist sofort mittels Banküberweisung zahlbar. Die Restzahlung inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Abschluss des Anlasses aufgrund der detaillierten Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die Firma behält sich vor, von einem seitens der Firma schriftlich bestätigten Auftrag oder einer seitens der Firma schriftlich bestätigten Bestellung zurückzutreten, solange kein Zahlungseingang der Akontozahlung auf dem Bankkonto der Firma bestätigt ist.
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12. Salvatorische Klausel
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
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13. Anwendbares Gericht und Gerichtsstand
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Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen, ist auf die Rechtsbeziehung zwischen der Firma und der Kundschaft ausschliesslich materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen sowie dem Wiener Kaufrecht, anwendbar.
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Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen ausschliesslich durch die Firma und müssen schriftlich erfolgen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für natürliche und juristische Personen ist der Gerichtsstand der Gemeinde Meilen (CH).
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Stand: 22.05.2020